Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: März 2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der GCF Treuwert GmbH (nachfolgend "Berater" genannt) und ihren Kunden (nachfolgend "Auftraggeber" genannt) über die Erbringung von Beratungsleistungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Berater hat diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Leistungsumfang

Der Berater erbringt Beratungsleistungen im In- und Ausland, insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Finanzberatung
  • Unternehmensberatung
  • Managementberatung
  • IT- und Softwareberatung

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen schriftlichen Beratungsvertrag oder Auftragsbestätigung.

3. Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt durch schriftliche Vereinbarung oder Auftragsbestätigung zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen zur Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Berater. Kostenvoranschläge sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

4. Honorare und Zahlungsbedingungen

Die Honorare richten sich nach dem vereinbarten Leistungsumfang und der Art der Beratungstätigkeit. Es gelten folgende Grundsätze:

  • Stundensätze oder Pauschalhonorare werden im Vertrag festgelegt
  • Reisezeiten werden zu 50% berechnet
  • Auslagen (Reisekosten, Unterkunft, Materialien) werden separat in Rechnung gestellt

Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. berechnet.

5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Berater alle für die Durchführung der Beratung erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen, die durch unterlassene oder verspätete Mitwirkung entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

6. Vertraulichkeit

Der Berater verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Beratung bekanntgewordenen betrieblichen und geschäftlichen Verhältnisse des Auftraggebers strengste Vertraulichkeit zu wahren. Diese Vertraulichkeitspflicht bleibt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen. Der Berater ist berechtigt, seine Mitarbeiter und Subunternehmer ebenfalls zur Verschwiegenheit zu verpflichten.

7. Haftung

Der Berater haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, ausser bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), bei Körperverletzung oder bei der Verletzung des Lebens.

Die Haftung des Beraters ist auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, maximal jedoch auf die Höhe des vertraglich vereinbarten Honorars für die jeweilige Beratungsleistung.

8. Vertragsdauer und Kündigung

Die Vertragsdauer richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung. Sofern nicht anders vereinbart, können beide Parteien den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bereits erbrachte Leistungen sind nach Kündigung zu vergüten.

9. Urheberrechte und Nutzungsrechte

Alle im Rahmen der Beratung erstellten Unterlagen, Konzepte, Präsentationen und sonstige Werke unterliegen dem Urheberrecht des Beraters. Mit der vollständigen Bezahlung der vereinbarten Honorare erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck. Eine Weitergabe an Dritte oder Vervielfältigung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Beraters.

10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich. Der Berater ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

11. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.